Finanzierungsbegriffe

Annuitätendarlehen Auszahlungsbetrag Bearbeitungsgebühr
Beleihungswert Effektivzins Eigenkapital
Grunderwerbsteuer Grundpfandrecht Grundschuld
Hypothek Kaufnebenkosten Laufzeit
Nominalzins Notar- und Amtsgerichtskosten Restschuld
Schätzgebühren Sondertilgungen Teilauszahlung
Tilgung Tilgungsanrechnung Tilgungsfreie Darlehen
Variabler Zins Verlängerung Vorfälligkeitsentschädigung

 

Annuitätendarlehen Bei diesem Kredit zahlt der Kunde während der vereinbarten Zinsbindungsfrist von beispielsweise drei Jahren gleichbleibende monatlichen Raten. Darin enthalten sind ein Tilgungs- und ein Zinsanteil. Durch die fortlaufende Tilgung sinkt allmählich der Zins- und steigt dementsprechend der Tilgungsanteil. ...top
Auszahlungsbetrag Das ist die Summe, die die Bank dem Kunden letztlich als Baugeld auszahlt. Sie wird auch Nettokredit genannt und entspricht dem eigentlichen Finanzierungsbedarf des Bauherrn oder Käufers. Zu ihrer Ermittlung werden bei einem Hypothekendarlehen eventuelle Bearbeitungsgebühren oder ein vereinbartes Disagio vom Nominaldarlehen abgezogen. ...top
Bearbeitungsgebühr Sie wird immer noch von etlichen Instituten für die Abwicklung des Kreditantrags verlangt. Hier kann der Kunde bei der Kalkulation seines Finanzierungsbedarfs mit etwa zwei Prozent des Kreditbetrags rechnen. Sie werden bei einem Hypothekendarlehen vom Bruttokreditbetrag abgezogen. Einige Banken verzichten allerdings bei Baudarlehen inzwischen auf die Erhebung dieser Gebühr. Im Gegensatz zu anderen Nebenkosten fließt diese in die Kalkulation des Effektivzinses ein. ...top
Beleihungswert Die von den Banken gewährte Kredithöhe richtet sich nicht nur nach dem Einkommen des Hauskäufers oder Bauherrn, sondern auch nach dem Beleihungswert der Immobilie. ...top
Effektivzins Er ist im Vergleich zum Nominalzins die bessere Vergleichsgrundlage. Bei seiner Kalkulation sind nämlich nicht nur die Bearbeitungsgebühren eingeschlossen, sondern auch die kostenerhöhende Wirkung einer verzögerten Tilgungsverrechnung. Denn noch immer ziehen etliche Geldinstitute die eingehenden Tilgungsraten nicht sofort von der zu verzinsenden Schuld ab. Oft geschieht das nur einmal im Monat oder Quartal, im Extremfall nur jeweils am Jahresende. Damit zahlt der Kunde Zinsen für Schulden, die er schon getilgt hat. Die Bank muss den Effektivzins sowohl bei einem neuen Vertrag als auch bei einer Verlängerung nennen. Doch dabei bleiben noch viele wichtige Kreditkosten außen vor - etwa Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen und Kontoführungsgebühren. ...top
Eigenkapital Beim Bau oder Kauf einer Immobilie verlangen die Banken meist eigene Mittel in Höhe von 20 Prozent.
Grundbuch. Das ist ein amtliches Register, das in der Regel beim zuständigen Amtsgericht im Grundbuchamt geführt wird. Es gibt Auskunft darüber, wer Eigentümer eines Grundstücks ist und welche Lasten und Beschränkungen darauf liegen. Einsicht nehmen und Grundbuchabschriften verlangen kann jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist.
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Grunderwerbsteuer

Vater Staat verdient mit bei Immobiliengeschäften. Das sollte der Käufer bei seinem Kassensturz nicht vergessen.

 

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Grundpfandrecht Durch die Eintragung von Grundpfandrechten (Hypothek, Grundschuld) erhalten Kreditgeber eine dingliche Sicherheit in Form eines Pfandrechts an einem Grundstück und dem damit verbundenen Gebäude. Die Eintragung erfolgt im Grundbuch beim jeweiligen Amtsgericht. Dabei bestimmt die Reihenfolge der Eintragungen, welche Forderung im Bedarfsfall zuerst zum Zug kommt. ...top
Grundschuld Das Darlehen von der Bank wird in der Regel durch Verpfändung des Grundstücks und des damit verbundenen Gebäudes abgesichert. Dieses Grundpfandrecht wird ins Grundbuch beim Amtsgericht eingetragen. Dabei kann der künftige Hausbesitzer zwischen einer Buchschuld (direkt ins Grundbuch) oder einer teureren Briefschuld wählen. Letztere kann allerdings später im Falle einer Umschuldung ohne kostenpflichtige Grundbuchänderung übertragen werden. ...top
Hypothek Wie die Grundschuld dient auch die Hypothek der Absicherung des Baukredits und wird als Pfandrecht in das Grundbuch eingetragen. Sie ist aber im Gegensatz zur Grundschuld an eine Darlehensforderung geknüpft. Das heißt, sie nimmt mit den Tilgungszahlungen des Kunden ab. Wegen der einfacheren Handhabung hat sich deshalb in der Finanzierungspraxis die Grundschuld durchgesetzt. Hauptsächlich kommen Hypotheken noch im Frankreich-Geschäft vor. ...top
Kaufnebenkosten Beim Hauskauf ist es leider mit dem reinen Immobilienpreis nicht getan. Das Budget muss auch für die verschiedenen Nebenkosten reichen, die beim Kauf oder Bau anfallen. Nicht vergessen darf der angehende Hausherr bei der Kalkulation seines Kreditbedarfs folgende Posten: Maklercourtage, Grunderwerbsteuer, Notar- und Amtsgerichtskosten. ...top
Laufzeit Unter der Laufzeit eines Darlehens versteht man in der Regel den Zeitraum bis zur endgültigen Tilgung. Sie ist bei einem Hypothekendarlehen nicht zu verwechseln mit der Zinsbindungsfrist. Letztere bezieht sich auf den Zeitraum, für den die Kondition festgeschrieben worden ist. ...top
Nominalzins Das ist der Zins, den der Kunde jährlich für sein Hypothekendarlehen zahlen muss. Zusammen mit dem Tilgungssatz bestimmt diese Kondition den Betrag, den der Schuldner jährlich an seinen Kreditgeber überweist. Ein Beispiel: Bei einem Darlehen von 100000 Mark, einem Nominalzins von 6,65 Prozent und einer einprozentigen Tilgung ergibt sich eine jährliche Schuld von 7650 Mark. Geteilt durch zwölf, ergibt das die Monatsrate von 637,50 Mark. Im Gegensatz zum Effektivzins berücksichtigt der Nominalzins weder Kreditnebenkosten noch die Buchungsmethode der Bank. ...top
Notar- und Amtsgerichtskosten Notar und Amtsgericht halten zunächst einmal die Hand auf für die Abwicklung des Eigentümerwechsels. Der Notar berechnet Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags. Das Amtsgericht lässt sich die Eintragung ins Grundbuch bezahlen. Dazu kommen die Kosten für die Eintragung der Grundschuld. Sie dient als Sicherheit der Bank für den Baukredit. ...top
Restschuld Das ist der Schuldenstand des Hausherrn am Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist. Auch über diese Größe können Baufinanzierungsangebote verglichen werden, denn über diesen Zeitraum hinaus können die Geldinstitute keine Gebühren verstecken. Bei identischer Darlehenshöhe, identischer Festschreibungsfrist und identischer Rate ist der Kredit mit der geringsten Restschuld am günstigsten. ...top
Schätzgebühren Diese stellt der Kreditgeber in Rechnung, wenn er die Immobilie taxieren lässt, um den Beleihungswert festzulegen. Der Schätzer kann ein Bankangestellter oder ein vereidigter Sachverständiger sein. Die Gebühr wird pauschal vom ermittelten Wert berechnet. ...top
Sondertilgungen Steht dem Kunden zusätzliches Geld zur Verfügung und möchte er dies für eine Sondertilgung nutzen. Bei einer variablen Kondition kann er unter Berücksichtigung der dreimonatigen Kündigungsfrist zusätzliche Tilgungen leisten. ...top
Teilauszahlung Der Bauherr kann sich das Darlehen in Teilbeträgen auszahlen lassen. Diese richten sich nach den Bauabschnitten. In der Regel kassieren die Banken hierfür eine Gebühr, den sogenannten Teilauszahlungsaufschlag. ...top
Tilgung Bei einem Annuitätendarlehen wird die Schuld mit jeder Überweisung des Kunden reduziert. Dabei erhöht sich allmählich der Tilgungsanteil in der Rate. ...top
Tilgungsanrechnung Bei der Tilgungsanrechnung oder auch Zinsberechnung geht es darum, wann die Bank die eingehenden Tilgungsraten von der zu verzinsenden Schuld abzieht. Das geschieht keineswegs immer sofort, sondern mit einer Verzögerung. Dies kann einmal im Monat geschehen (monatliche Verrechnung), einmal im Vierteljahr (vierteljährliche Verrechnung) oder auch nur jeweils am Jahresende (jährliche Verrechnung). Eine verzögerte Verrechnung der Tilgung erhöht den Effektivzins. Denn der Kunde zahlt Zinsen für Schulden, die er schon zurückgezahlt hat. Wie das jeweilige Kreditinstitut vorgeht, kann der Bauherr der Zinsberechnungsklausel im Darlehensvertrag entnehmen. ...top
Tilgungsfreie Darlehen Bei einem tilgungsfreien oder auch endfälligen Kredit zahlt der Schuldner zunächst nur Zinsen. Das Darlehen wird dann am Ende der Laufzeit auf einen Schlag getilgt.
Umschuldung. Wenn die Zinsen sinken, versuchen viele Hausherren, einen preiswerteren Kredit zu bekommen. Bei einem neuen Geldgeber fallen für das neue Darlehen noch einmal Notar- und Amtsgerichtsgebühren an.
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Variabler Zins Bei einem variablen Vertrag ist der Kunde schutzlos dem Auf und Ab des Marktes ausgeliefert. Dabei fährt der Schuldner oft insgesamt nicht schlecht. Doch sollte sich mit einer variablen Kondition nur anfreunden, wer über ein genügend dickes finanzielles Polster verfügt, um auch Zinsausreißer nach oben mühelos verkraften zu können. Ein Pluspunkt: Variable Verträge können mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Sondertilgungen sind damit ebenso unproblematisch.Der Schuldner muss allerdings damit rechnen, dass die Banken bei Zinssenkungen die Kondition nicht so schnell anpassen wie bei einer Erhöhung. ...top
Verlängerung Sie steht bei einem Hypothekendarlehen am Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist. an Dann müssen die beiden Vertragspartner neu über die Kondition verhandeln. Der Hausherr sollte sich rechtzeitig Konkurrenzangebote einholen. Er muss allerdings einkalkulieren, dass bei einem Wechsel des Geldgebers noch einmal Notar- und Amtsgerichtskosten anfallen. ...top
Vorfälligkeitsentschädigung. Sie fällt an, wenn der Hausherr das Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist kündigen möchte. In diesem Fall ist die Bank berechtigt, einen Ausgleich für den Zinsschaden zu verlangen.
Zinsbindungsfrist. Sie gibt an, wie lange die für ein Hypothekendarlehen vereinbarte Kondition gültig ist. Meist beträgt sie drei, fünf, sieben oder zehn Jahre. In manchen Fällen müssen die Vertragspartner nach Ablauf dieser Frist die Kondition neu aushandeln.
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